Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit aus Fraukes Feder

Inhalt

I ALLGEMEINES

  1. Geltungsbereich

II DIENSTLEISTUNGEN UND DIGITALE PRODUKTE

  1. Dienstleistungen
    1.1 Zustandekommen des Vertrags: Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertragsabschluss
    1.2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
    1.3 Konzept-/Ideenschutz und Urheberrecht
  2. Digitale Produkte
    2.1 Zustandekommen des Vertrags
    2.2 Nutzungslizenz bei digitalen Produkten und kostenlosen Download-Produkten
  3. Rücktrittsrecht, Widerrufsbelehrung und Haftung
    3.1 Widerruf bei Produkten, die eine Freigabe erfordern
    3.2 Ausschluss des Widerrufsrechts für personalisierte und digitale Produkte
    3.3 Vertragsauflösung durch aus Fraukes Feder
    3.4 Vertragsauflösung durch den Kunden
    3.5 Haftung

III KURSE UND WORKSHOPS

  1. Kurse, die von aus Fraukes Feder direkt angeboten und organisiert werden
    1.1 Zustandekommen des Vertrags
    1.2 Leistungserbringung
    1.3 Rücktrittsrecht/Stornierung
  2. Kursen, die von Dritten organisiert und angeboten werden und bei denen aus Fraukes Feder als externe Workshopleiterin gebucht wird
    2.1 Zustandekommen des Vertrags 
    2.2 Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht des Kursanbieters
    2.3 Rücktrittsrecht/Stornierung
  3. Individuelle Workshops für Einzelpersonen und Gruppen 
    3.1 Zustandekommen des Vertrags
    3.2 Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht des Kunden
    3.3 Rücktrittsrecht/Stornierung

IV. VOR-ORT-KALLIGRAFIE („ON SITE“) UND LIVE-EVENTS

  1. Zustandekommen des Vertrags 
  2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
  3. Rücktrittsrecht/Stornierung

​ V. ALLGEMEINES

  1. Preise und Versandkosten
  2. Zahlungsmodalitäten
  3. Eigentumsvorbehalt und Wirkung des Eigentumsvorbehalts

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/SONSTIGES

  1. Gerichtstand und Gesetzgebung
  2. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
  3. Sonstiges

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis bzw. alle Geschäftsbeziehungen zwischen aus Fraukes Feder, Inh. Frauke Rüdebusch, Helmholtzstraße 37, 60385 Frankfurt, und ihrer Website www.ausfraukesfeder.com, im folgenden „Verkäuferin“ und „aus Fraukes Feder“ genannt, und dem jeweiligen Käufer und/oder Auftraggeber, im folgenden „Kunde“ genannt. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen aus Fraukes Feder und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

(2) Kunde im Sinne eines Verbrauchers ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Kunde im Sinne eines Unternehmers ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“, sind ausschließlich geltend, es sei denn es werden abweichende Bedingungen in einzelnen Fällen zwischen aus Fraukes Feder und dem Kunden schriftlich festgelegt. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde seine Rechnungsanschrift im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land hat. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich anerkannt werden. 

(4) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle Folgegeschäfte. 

(5) Die AGB und die Bestelldaten werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die AGB können jederzeit auch unter http://www.ausfraukesfeder.de/agb eingesehen werden.

II. Dienstleistungen und digitale Produkte

1. Dienstleistungen

1.1 Zustandekommen des Vertrags: Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertragsabschluss

(1) Der Kunde stellt aus Fraukes Feder seine eigenen Vorstellungen eines Produkts vor und erbittet von der Verkäuferin ein Angebot zur Erstellung nach diesen Vorgaben. Dazu nutzt er das Angebotsformular auf der Website der Verkäuferin oder schreibt sie per E-Mail an. Auf der Grundlage der vom Kunden gewünschten Spezifikationen erstellt aus Fraukes Feder ein schriftliches Angebot. Sollten zur Angebotserstellung noch wichtige Informationen fehlen, werden diese von der Verkäuferin angefordert. Hierzu kann auch ein telefonisches Beratungsgespräch geführt werden. 

(2) Nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch die Verkäuferin kommt der Auftrag zustande. Anschließend beginnt die Verkäuferin mit der Arbeit. Aus Fraukes Feder behält sich vor, bei umfangreicheren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen. In diesem Fall beginnt aus Fraukes Feder nach Zahlungseingang mit der Arbeit. 

(3) Die Verkäuferin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen. In diesem Fall wird sich aus Fraukes Feder nach Möglichkeit bemühen, den Kunden hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.

(4) Sofern aus Fraukes Feder dies in der Korrespondenz nicht deutlich anders angibt, sind alle angebotenen Produkte nach Bearbeitung folgender Phasen versandfertig:

  1. Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung von aus Fraukes Feder (per E-Mail). Sofern noch nicht geschehen, bittet die Verkäuferin den Kunden mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich um Mitwirkung, d. h. um das Zusenden individueller Inhalte (Text, Adressen, Namen etc.) und Vorgaben (Schrift, Tintenfarbe, Papierart etc.), die für das Erstellen des Produkts notwendig sind.
  2. Nachdem der Kunde die nötigen Angaben und Unterlagen an die Verkäuferin übermittelt hat, erhält er einen ersten (digitalen) Entwurf per E-Mail. Dieser dient dazu, einen ersten Eindruck von der Anordnung und der Wirkung des Werks zu erhalten. Es ist zu beachten, dass Details wie Farbgebung und Größe im Original abweichen können.
  3. ​Auf Wunsch des Kunden führt aus Fraukes Feder zwei Änderungen/Korrekturschleifen durch. Jede weitere Korrekturschleife wird mit einem Aufpreis von 35,00 € berechnet.
  4. Nach Freigabe durch den Kunden wird das Produkt angefertigt. Nach abgesprochener Produktionszeit erfolgt der Versand durch die Verkäuferin. Aus Fraukes Feder stellt mit Auslieferung eine Rechnung über die Summe (bei vorausgehender Anzahlung: Restsumme) für das jeweilige Produkt.

(5) Die Verkäuferin behält sich vor, bei sehr kleinem Auftragsumfang (abhängig von Umfang und Spezifikationen des Auftrags) einen (Klein(st)mengen-)Aufschlag zu berechnen. Dieser wird im Angebot mitgeteilt.

(6) Die Verkäuferin behält sich vor, bei Aufträgen mit knapper Vorlauf- und/oder Fertigungszeit (abhängig von Umfang und Spezifikationen des Auftrags) einen Eilaufschlag von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu berechnen. Ein solcher wird dem Kunden mitgeteilt, sobald alle Wünsche zu Art und Umfang, das anvisierte Fertigstellungsdatum (und bei Materialstellung durch den Kunden: das Lieferdatum des Materials an die Verkäuferin) durch den Kunden genannt wurden.

1.2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Aus Fraukes Feder erbringt Leistungen nur aufgrund eines zwischen aus Fraukes Feder und dem Kunden konkret vereinbarten Leistungsangebots. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Als angemessenes Entgelt für den Personalaufwand wird zumindest ein Stundensatz von 70,00 € vereinbart.

(2) Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(3) Der Kunde legt der Verkäuferin alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert aus Fraukes Feder unverzüglich über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder Bedeutung haben könnten, auch wenn sie erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen (z. B. Freigaben) rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf von aus Fraukes Feder nicht beeinträchtigt wird und die Verkäuferin in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Eine Genehmigung gilt als rechtzeitig erteilt, wenn das von aus Fraukes Feder gesetzte Datum für die Genehmigung nicht überschritten wird.

(5) Bei Zeitverzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich von aus Fraukes Feder liegen, wird der daraus entstehende Mehraufwand zeitlich erfasst und nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.

(6) Bei Zeitverzögerungen, die eine termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden und nicht im Verschulden von aus Fraukes Feder liegen, steht der Verkäuferin ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene externe Kosten werden zu 100 Prozent an den Kunden weiterberechnet und der bis dato entstandene interne Aufwand wird nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet und ist vom Kunden zu bezahlen.

(7) Der Kunde erlaubt aus Fraukes Feder, konkret abgewickelte Projekte und erbrachte Dienstleistungen als Referenz – auch in der Öffentlichkeit ­­– zu nennen und abzubilden. Der Name bzw. das Unternehmen des Kunden wird dabei nur genannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Namen-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Verkäuferin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird aus Fraukes Feder wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde aus Fraukes Feder schad- und klaglos; er hat der Verkäuferin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, aus Fraukes Feder bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt aus Fraukes Feder hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

1.3 Konzept-/Ideenschutz und Urheberrecht

(1) Erstellt aus Fraukes Feder für den Kunden ein Konzept oder leistet aus Fraukes Feder andere Vorarbeiten in Hinblick auf die Hauptleistung (Entwürfe etc.), unterstehen Konzept und Entwürfe in ihren sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von aus Fraukes Feder ist dem Kunden nicht gestattet.

(2) Der gesamte mit dem Konzept und den Vorarbeiten eines Projekts verbundene Personal- und Sachaufwand kann dem Kunden berechnet werden, auch wenn dieses Konzept nicht verwirklicht wird oder der Kunde die Verwirklichung Dritten überträgt. Die Personalstunde wird dabei mit 70,00 € angesetzt.

(3) Sämtliche auf der Website dargestellte Designs, Grafiken, Fotos, Texte und Gestaltungselemente sind – soweit nicht anders angegeben – geistiges Eigentum von aus Fraukes Feder, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung von aus Fraukes Feder nicht für private und nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Jede Verletzung des Urheberrechtes wird strafrechtlich verfolgt.

(4) Erstellt aus Fraukes Feder ein individuelles Design für den Kunden, erhält der Kunde damit lediglich die Nutzungsrechte für den persönlichen Zweck im Rahmen der Produkterstellung durch aus Fraukes Feder, jedoch nicht die Exklusivrechte.

1.4 Lieferung und Lieferfrist

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. 

(2) Bereits bei Angebotslegung wird der späteste Auftragstermin vereinbart, damit eine rechtzeitige Fertigstellung und Lieferung durch aus Fraukes Feder gewährleistet werden kann. 

(3) Sollte aus Fraukes Feder in Lieferverzug geraten, ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung und bei grobem Verschulden durch aus Fraukes Feder zulässig. Tritt der Kunde vom Vertrag aus wichtigem Grund zurück, ist er verpflichtet, der Verkäuferin diesen wichtigen Grund schriftlich nachzuweisen. Sämtliche bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen durch aus Fraukes Feder und auch sämtliche externe Kosten sind in diesem Fall vom Kunden entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen zu bezahlen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, aus Fraukes Feder Änderungen seiner persönlichen Daten, seiner E-Mail-Adresse, seiner Liefer- oder Rechnungsanschrift sowie sonstiger Angaben, welche aus Fraukes Feder für die Bearbeitung der Bestellung und Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden benötigt, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung ist per Mail zu richten an: hallo@ausfraukesfeder.de. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht nach, so hat er die Folgen dessen zu tragen. Insbesondere kann aus Fraukes Feder bis zur Mitteilung einer Änderung der Lieferadresse des Kunden schuldbefreiend an die aus Fraukes Feder zuletzt bekannt gegebene Lieferadresse leisten.

2. Digitale Produkte

2.1 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Kunde kann aus dem Angebot der Verkäuferin digitale Guides, digitale Dokumente wie Workbooks und digitale Printables auswählen und diese per Mail-Order über ein Bestellformular anfordern, das mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ abgesendet wird. Das Formular kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat. 

(2) Als Zahlungsmöglichkeit wird ausschließlich Vorauszahlung akzeptiert. 

(3) Die Verkäuferin schickt nach Erhalt des Bestellformulars dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail und übermittelt die Zahlungsdaten sowie die Zahlungsaufforderung. Dies erfolgt nicht automatisiert. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. 

(4) Nach Zahlungseingang schickt die Verkäuferin dem Kunden die bestellten digitalen Produkte an seine bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Dies erfolgt nicht automatisiert.

(5) Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Auftragsbestätigung bei der Verkäuferin eingegangen ist, tritt diese vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und die Verkäuferin keine Lieferpflicht trifft. 

(6) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss berücksichtigt die Verkäuferin nur, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der nachträglichen Anpassung kann die Verkäuferin dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. 

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen und des digitalen Produkts erfolgen per E-Mail. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Verkäuferin bzw. im Bestellformular hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

2.2 Nutzungslizenz bei digitalen Produkten und kostenlosen Download-Produkten

(1) Die angebotenen digitalen Produkte und die kostenlosen Download-Produkte sind urheberrechtlich geschützt. 

(2) Der Kunde erhält zu jedem von aus Fraukes Feder erworbenen digitalen Produkt, auch zu den kostenfreien Download-Produkten, eine einfache Nutzungslizenz, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist. Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Download-Produkts für den persönlichen Gebrauch des Kunden auf seinem Computer bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken.
Jede weitere Kopie ist dem Kunden untersagt. Es ist dem Kunden ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Konsequenzen.

(3) Besteht Interesse daran, ein digitales Produkt kommerziell zu nutzen, hat der Interessent die Verkäuferin per Mail an hallo@ausfraukesfeder.de zu kontaktieren und ihr Zweck und Ziel der gewünschten Nutzung zu erläutern. Sollte eine solche Nutzung für die Verkäuferin infrage kommen, wird sie dem Interessenten ein individuelles Angebot unterbreiten.

3. Rücktrittsrecht, Widerrufsbelehrung und Haftung

3.1 Widerruf bei Produkten, die eine Freigabe erfordern

(1) Bei Produkten, die eine Abnahme des Entwurfs durch den Kunden erfordern, bittet aus Fraukes Feder den Kunden ausdrücklich um schriftliche Freigabe. Dabei hat der Kunde die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.

(2) Bis zur Freigabe durch den Kunden hat dieser das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Aus Fraukes Feder ist berechtigt, dem Kunden alle bis dahin geleisteten Vorarbeiten und Materialkosten in Rechnung zu stellen. Abgerechnet wird pro Personenstunde á 70,00 €.

3.2 Ausschluss des Widerrufsrechts für personalisierte und digitale Produkte

(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von aus Fraukes Feder gelieferten Kalligrafie-Produkten um Waren handelt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB steht dem Kunden bei Verträgen über derartige Waren kein Rücktrittsrecht von im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen zu. Der Kunde hat daher nach dem BGB kein Recht auf Rücktritt von dem mit aus Fraukes Feder abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von personalisierten Kalligrafie-Produkten.

(2) Geringfügige Abweichungen in den Eigenschaften der Kalligrafie-Produkte gegenüber den Beschreibungen und Angaben im Auftrag, insbesondere hinsichtlich Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, können sich aus handelsüblichen Schwankungen, Produktionsabläufen oder der naturgegebenen Beschaffenheit der Materialien ergeben. Derartige Abweichungen stellen keine Produktmängel dar und begründen daher keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.

(3) Digitale Produkte sind von Widerruf und Rücknahme ausgeschlossen. 

3.3 Vertragsauflösung durch aus Fraukes Feder

(1) Aus Fraukes Feder ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor wenn:

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

(2) Wenn die Auftragssumme nicht feststeht, da nach Stunden abgerechnet wird, wird der auf Erfahrungsbasis geschätzte Stundenaufwand für den gesamten Auftrag als Auftragssumme festgelegt. Aus Fraukes Feder wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. Diese Rechtswirkung und damit die Fälligkeit des Entgeltes treten spätestens mit der Erklärung des Kunden ein, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der Kunde die Leistungen von aus Fraukes Feder nicht mehr abnehmen wird. Der Kunde stellt darüber hinaus aus Fraukes Feder von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die externen Kosten sind in jedem Fall der Stornierung durch den Kunden zu bezahlen.

(3) Weiterhin ist aus Fraukes Feder berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis, einzelne vertragliche Rechte (z. B. Subvollmachten) und Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder sich von Dritten vertreten zu lassen. Im Falle der ordentlichen Kündigung oder der Übertragung des Vertrages wird aus Fraukes Feder den Kunden informieren und ist aus Fraukes Feder zudem berechtigt, die bisher angefallenen Leistungen gegenüber dem Kunden entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen (bei einer vereinbarten Auftragssumme anteilig entsprechend den erbrachten Leistungen) abzurechnen und ist der Kunde zur Zahlung der Rechnungssumme verpflichtet. Die externen Kosten sind durch den Kunden zu bezahlen. Wird der gesamte Vertrag oder einzelne vertragliche Verpflichtungen übertragen, haftet aus Fraukes Feder nicht für die Leistungserbringung des Dritten, der Kunde wendet sich ab dem Zeitpunkt der Vertragsübertragung ausschließlich an diesen Dritten.

(4) Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, hat aus Fraukes Feder im Falle der höheren Gewalt das Recht, die Ausführung der Bestellung nach eigener Entscheidung aufzuschieben oder aber den Vertrag ohne gerichtliche Schritte aufzulösen. Dies ist dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Aus Fraukes Feder ist dabei nicht zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, eine Nichtentschädigung ist unter den gegebenen Umständen nach dem Grundsatz der üblichen Verkehrssitten inakzeptabel. Als höhere Gewalt gilt jeder Ausfall, der nicht aus Fraukes Feder angelastet werden kann, weil er weder von aus Fraukes Feder verschuldet wurde noch laut Gesetz, Rechtsgeschäften oder der guten Handelssitten unter die Verantwortung von aus Fraukes Feder fällt.

3.4 Vertragsauflösung durch den Kunden

(1) Wie unter I.3.2 (1) erläutert, handelt es sich bei den von aus Fraukes Feder angebotenen Produkten um personalisierte Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Insofern hat der Kunde keine Möglichkeit, ordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe, wie unter II.1.3 (1) erläutert, können dem Kunden den außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag ermöglichen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt.

(2) Im Falle eines Rücktritts wird eine etwaige geleistete Anzahlung einbehalten. Sollte keine Anzahlung erfolgt sein, stellt aus Fraukes Feder die bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung durch den Kunden entstandenen Materialkosten und den entstandenen Personalaufwand dem Kunden in Rechnung. Für den Personalaufwand wird zumindest ein Stundensatz von 70,00 € vereinbart.

(3) Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung, für welche die beauftragte Papeterie benötigt wird, kann eine geleistete Anzahlung auf die Durchführung der Arbeiten zum Nachholtermin angerechnet werden und wird somit als verrechenbares Guthaben betrachtet.

3.5 Haftung

(1) Für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit aller zur Verfügung gestellten Inhalte, die aus Fraukes Feder für die Produktion der Kalligrafie benötigt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für etwaige Fehler (z. B. inhaltliche oder Rechtschreibfehler), die aus Fraukes Feder aus der Vorgabe/Vorlage des Kunden übernommen hat, übernimmt aus Fraukes Feder keine Haftung.

(2) Bei Fehlern, die aus Fraukes Feder unterlaufen sind (z. B. inhaltliche oder Rechtschreibfehler, fehlerhafte Namen oder Adressen), kann der Kunde Anspruch auf ein neues, fehlerfreies Produkt bzw. den Ersatz des fehlerhaften Bestandteils des Produkts (z. B. bei einzelnen Platzkarten oder Umschlägen nur die jeweils fehlerhaften Teile) geltend machen.

(3) Aus Fraukes Feder haftet nicht für Schäden, die aus Transport und/oder Lieferung entstanden sind.

III. Kurse und Workshops

1. Kurse, die von aus Fraukes Feder direkt angeboten und organisiert werden

1.1 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die folgenden Ausführungen gelten nur, sofern die Kurse bei aus Fraukes Feder direkt gebucht werden. Sie gelten nicht für Kurse, die über das Bestellsystem Dritter (z. B. des  Kursorts selbst) gebucht werden. In einem solchen Fall gelten die AGB der Dritten. Dies wird beim Workshopangebot ausdrücklich angegeben. 

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Kursen. Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Kursangebots auf der Internetseite unterbreitet aus Fraukes Feder dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Kunde füllt das Anmeldeformular aus oder schickt eine E-Mail mit seinen Anmeldewünschen an aus Fraukes Feder. Auch Gutscheine für Kurse können über dieses Formular bestellt werden.

(4) Die Verkäuferin prüft die Verfügbarkeit des Kurses. Im Fall, dass kein Platz mehr frei ist, erhält der Kunde eine entsprechende Auskunft und die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dies bestätigt er per E-Mail oder lehnt es ab. Ist der gewünschte Kurs noch verfügbar, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung und den Zahlungsmodalitäten. Dadurch kommt der Vertrag zustande.

(5) Ein reservierter Kursplatz bleibt ohne Zahlungseingang nur so lange reserviert, bis der letzte freie Platz verbindlich gebucht wird. In diesem Fall verfällt eine Reservierung, wenn der Kunde nicht binnen 24 Stunden die Kursgebühr entrichtet und den Workshopplatz somit sichert. Darüber informiert aus Fraukes Feder den Kunden rechtzeitig per E-Mail.

(6) Sobald aus Fraukes Feder die Zahlung der Kursgebühr verzeichnet, schickt die Verkäuferin dem Kunden eine verbindliche Anmeldebestätigung. 

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

1.2 Leistungserbringung

(1) Die Durchführung der Kurse in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(2) Soweit die Durchführung der Kurse von der Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kunde spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses informiert. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden dem Kunden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(3) Bei Absage einer Einzel-Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls der Kursleiterin wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden die bereits erbrachten Leistungen dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.

(4) In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen und Objekten sind die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die Weisungen der Kursleiterin zu halten.

1.3 Rücktrittsrecht/Stornierung

(1) Der Kunde kann bis zu 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei aus Fraukes Feder. Die bereits entrichtete Kursgebühr wird dem Kunden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(2) Eine Abmeldung innerhalb von 7 Tage vor Kursbeginn wird mit 50 % der Kursgebühr verrechnet. Die restliche Kursgebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

(3) Eine Abmeldung am Kurstag wird mit 100 % der Kursgebühr berechnet, ebenso das Nichterscheinen am Kurstag oder eine nur teilweise Teilnahme an dem gebuchten Kurs. 

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt, es besteht unabhängig von dem Bestehen dieses zusätzlichen Rücktrittsrechts.

(5) Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn, auch am Kurstag selbst, einen Ersatzteilnehmer benennen. Für diese Umbuchung entstehen dem Kunden oder dem Ersatzteilnehmer keine Kosten.

2. Kurse, die von Dritten organisiert und angeboten werden und bei denen aus Fraukes Feder als externe Workshopleiterin gebucht wird

2.1 Zustandekommen des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Kursen bei Dritten, im Folgenden „Kursanbieter“ genannt, zu denen aus Fraukes Feder, im Folgenden auch „Workshopleiterin“ genannt, als Kursleiterin gebucht wird. 

(2) Der Kursanbieter bittet aus Fraukes Feder um ein Angebot für die Durchführung eines durch ihn organisierten Kurses und spezifiziert dazu seine Vorstellungen hinsichtlich Dauer, Inhalt, Material und Teilnehmerzahl. Auf dieser Grundlage erstellt aus Fraukes Feder ein Angebot, das entweder eine pauschale Vergütung oder eine Angabe der Kosten je Teilnehmer enthält.

(3) Nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kursanbieter erhält dieser eine Auftragsbestätigung der Workshopleiterin. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. 

(4) Anschließend beginnt aus Fraukes Feder mit den zur Durchführung des Workshops notwendigen Vorbereitungen. Aus Fraukes Feder behält sich vor, dazu eine Anzahlung zu verlangen. In diesem Fall beginnt aus Fraukes Feder nach Zahlungseingang mit den Vorbereitungen. 

(5) Aus Fraukes Feder ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Auftrag des Kursanbieters anzunehmen. In diesem Fall wird sich aus Fraukes Feder nach Möglichkeit bemühen, den Kursanbieter hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.

2.2 Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht des Kursanbieters

(1) Die Durchführung der Kurse in der im Angebot beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(2) Für Angebot, Bewerbung und Organisation der Kurse ist der Kursanbieter verantwortlich. Er hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass seine Räume mit dem für die Durchführung des Kurses notwendigen Mobiliar und ggf. technischem Equipment ausgestattet ist.

(3) In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen und Objekten sind die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Kursteilnehmer und Workshopleiterin sind verpflichtet, sich an die Weisungen der Kursanbieter zu halten.

2.3 Rücktrittsrecht/Stornierung

(1) Soweit die Durchführung der Kurse von der Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, hat der Kursanbieter die Workshopleiterin spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses zu informieren. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen für Workshopvorbereitungen sowie Materialkosten werden dem Kursanbieter in diesem Fall von der Workshopleiterin in Rechnung gestellt; eine Personenstunde wird dabei mit 70,00 € angesetzt.

(2) Bei Absage der Veranstaltung durch den Kursanbieter innerhalb von 7 Tagen vor Stattfinden des Kurses ist der Workshopleiterin ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei Absage der Veranstaltung am Tag des geplanten Stattfindens werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Dieses Ausfallhonorar ist auch dann zu zahlen, wenn ein Ersatztermin vereinbart wird. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen für Workshopvorbereitungen sowie Materialkosten werden dem Kursanbieter in diesem Fall von der Workshopleiterin in Rechnung gestellt; eine Personenstunde wird dabei mit 70,00 € angesetzt.

(3) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls der Kursleiterin wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden eventuell bereits geleistete Anzahlungen unverzüglich zurückerstattet und es wird ein Ersatztermin vereinbart.

3. Privatworkshops für Einzelpersonen und Gruppen 

3.1 Zustandekommen des Vertrags 

(1) In Ausnahmefällen hält aus Fraukes Feder auch private Workshops für Einzelpersonen oder Gruppen, die vom Kunden selbst zusammengestellt werden, ab.

(2) Der Kunde fragt bei aus Fraukes Feder an, ob ein individueller Workshop nach den von ihm spezifizierten Einzelheiten – Termin, Dauer, Teilnehmerzahl, gewünschter Inhalt – möglich ist. Ist dies der Fall, erstellt aus Fraukes Feder dazu ein Angebot, das entweder eine pauschale Vergütung oder eine Angabe der Kosten je Teilnehmer enthält. 

(3) Nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden erhält dieser eine Auftragsbestätigung von aus Fraukes Feder. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. 

3.2 Leistungserbringung und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Die Durchführung des Workshops in der im Angebot beschriebenen Form erfolgt zum vereinbarten Termin.

(2) Der Workshop findet in einem vom Kunden organisierten Raum, z. B. in dessen privaten Wohnräumen, statt. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Raum mit dem für die Durchführung des Kurses notwendigen Mobiliar und ggf. technischem Equipment ausgestattet ist. Wird aus Fraukes Feder gebeten, einen Raum zu organisieren, so wird aus Fraukes Feder sowohl die Raummiete als auch den organisatorischen Aufwand dem Kunden in Rechnung stellen (eine Personenstunde wird dabei mit 70 € angesetzt).

3.3 Rücktrittsrecht/Stornierung

(1) Der Kunde, bei dem bzw. für den der Workshop stattfinden wird, kann bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin für den Workshop kostenfrei und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei aus Fraukes Feder.

(2) Bei Absage des Workshops durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin hat der Kunde der Workshopleiterin ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei Absage der Veranstaltung am Tag des geplanten Stattfindens, werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Dieses Ausfallhonorar ist auch dann zu zahlen, wenn ein Ersatztermin vereinbart wird. 

(3) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls der Kursleiterin wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden eventuell bereits geleistete Anzahlungen unverzüglich zurückerstattet und es wird ein Ersatztermin vereinbart.

IV. Vor-Ort-Kalligrafie („On Site“) und Live-Events

1. Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Kunde tritt mit einem konkreten Wunsch für das Kalligrafieren vor Ort, z. B. als Live-Event, per E-Mail an die Verkäuferin heran und erbittet dazu von der Verkäuferin ein Angebot. Aus Fraukes Feder unterbreitet dem Kunden auf Grundlage seiner Vorgaben ein schriftliches Angebot. Sollten zur Angebotserstellung noch wichtige Informationen fehlen, werden diese von der Verkäuferin angefordert. Hierzu kann auch ein telefonisches Beratungsgespräch geführt werden. 

(2) Nimmt der Kunde dieses Angebot an, erhält er von der Verkäuferin eine verbindliche Zusage. Dadurch kommt der Vertrag zustande. 

(3) Anschließend beginnt aus Fraukes Feder mit den zur Durchführung des Vor-Ort-Auftrags notwendigen Vorbereitungen. Aus Fraukes Feder behält sich vor, dazu eine Anzahlung zu verlangen. In diesem Fall beginnt aus Fraukes Feder nach Zahlungseingang mit den Vorbereitungen. 

(4) Aus Fraukes Feder ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen. In diesem Fall wird sich aus Fraukes Feder nach Möglichkeit bemühen, den Kunden hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.

2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Aus Fraukes Feder erbringt Leistungen nur aufgrund eines zwischen aus Fraukes Feder und dem Kunden konkret vereinbarten Leistungsangebots. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Als angemessenes Entgelt für den Personalaufwand wird der dem Auftrag zugrunde gelegte und im Angebot mitgeteilte Stundensatz vereinbart.

(2) Der Kunde legt aus Fraukes Feder alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert aus Fraukes Feder unverzüglich über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder Bedeutung haben könnten, auch wenn sie erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

(3) Bei Zeitverzögerungen, die eine termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden und nicht im Verschulden von aus Fraukes Feder liegen, steht aus Fraukes Feder ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene externe Kosten werden zu 100 % an den Kunden weiterberechnet und der bis dahin entstandene interne Aufwand nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet und ist vom Kunden zu bezahlen.

(4) Der Kunde erlaubt aus Fraukes Feder, konkret abgewickelte Projekte und erbrachte Dienstleistungen als Referenz – auch in der Öffentlichkeit ­­– zu nennen und abzubilden. Der Name bzw. das Unternehmen des Kunden wird dabei nur genannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

3. Rücktrittsrecht/Stornierung

(1) Der Kunde kann bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin für die Vor-Ort-Kalligrafie kostenfrei und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei aus Fraukes Feder.

(2) Bei Absage des Events durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin hat der Kunde aus Fraukes Feder ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei Absage der Veranstaltung am Tag des vereinbarten Termins werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig. Dieses Ausfallhonorar ist auch dann zu zahlen, wenn ein Ersatztermin vereinbart wird. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen für die Vorbereitung des Events sowie Materialkosten werden dem Kunden in diesem Fall von aus Fraukes Feder in Rechnung gestellt; eine Personenstunde wird dabei mit 70,00 € angesetzt.

(3) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls von aus Fraukes Feder wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden eventuell bereits geleistete Anzahlungen unverzüglich zurückerstattet und es wird nach Möglichkeit beider Parteien ein Ersatztermin vereinbart.

​ V. Allgemeines

1. Preise und Versandkosten

(1) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Alle angegebenen und mitgeteilten Preise sind Endpreise; aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich nicht ausgewiesen. Mehrkosten, die durch unerwartete Veränderungen der Beauftragung während der Projektlaufzeit entstehen, werden von aus Fraukes Feser bekannt gegeben und werden in Rechnung gestellt. Werden bei der Angebotslegung Stundensätze vereinbart, werden – wenn nicht anders angegeben – ausschließlich volle Stunden verrechnet. 

(2) Die beim Versand von physischen Produkten anfallenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. 

(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von aus Fraukes Feder nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z. B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind vom Kunden auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

2. Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlung an aus Fraukes Feder erfolgt mittels Paypal oder Überweisung. Bei persönlicher Übergabe des Produkts ist auch Barzahlung möglich. 

(2) Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.

3.  Eigentumsvorbehalt und Wirkung des Eigentumsvorbehalts

Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist aus Fraukes Feder berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts keinen Rücktritt vom Vertrag darstellt, es sei denn die Verkäuferin erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

VI. Schlussbestimmungen/Sonstiges

 1. Gerichtstand und Gesetzgebung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen dem Kunden und aus Fraukes Feder zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

(2) Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

(3) Änderungen oder Ergänzungen schriftlicher Verträge bedürfen der Schriftform.

(4) Auf Verträge zwischen aus Fraukes Feder und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Es gilt deutsches Recht.

2. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Bei Angebotsanfragen werden alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z. B. per E-Mail, welche ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden können.

(3) Die wesentlichen Merkmale von Produkt und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

3. Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.

(2) Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.